VMA 2017

Wir feiern in diesem Jahr 10 Jahre Visual Music Award und freuen uns über deine Teilnahme!
Einsendeschluss zum VMA und VMLC endete am Dienstag 25. April 2017!
Hauptjurysitzung 04. Mai 2017 | Bekanntgabe der Nominierten 08. Mai 2017 | Award-Show 23. Juni 2017
Für Updates siehe auch:VMA facebook

Der Visual Music Award 2017 wird zum 10-ten Mal als internationaler Kreativ-Wettbewerb ausgeschrieben. Teilnehmen können alle, die sich in ihren Arbeiten mit visueller Musik beschäftigen. Dazu gehören Studentinnen und Studenten von Musik- Film- Kunst- und Medienhochschulen, sowie selbständige und angestellte Kreative aus den Bereichen Musik, Sounddesign, Film, Filmkunst, Neue Medien Kunst, Experimentalfilm, audiovisuelle Live-Performance, VJ-ing und verwandte Disziplinen. Unternehmen und Agenturen dürfen sich unter Angaben des Projektrahmens ebenfalls beteiligen. Aus über 100 nationalen und internationalen Einsendungen werden jährlich in den Kategorien Visual Music Award und Visual Music Live Contest die jeweiligen Gewinner (Platz 1-3) und Ausgezeichnete ermittelt. Optional kann ein Künstler mit seinem Werk für einen Sonderpreis nominiert werden. 10 – 12 Werke kommen ins Finale, dies unterscheidet sich jährlich. Die Platzierungen werden am Abend der Award-Show bekanntgegeben. Die Gewinner und Ausgezeichneten erhalten Urkunden, Sachpreise unserer Sponsoren und eine einzigartige Präsentation ihrer Werke im Kino.

Oskar Fischinger

Wie muss das Werk eingereicht werden?

Einreichungskriterium "Augenmusik"!
Stehen die Bilder in Beziehung zur Musik? Ist dies durch Takt, Farben, Formen, Komposition erkennbar?

Der VMA besteht aus einer hochkarätigen Jury und konzentriert sich auf kreative Aspekte in der Qualität der Musikvisualisierung. Der künstlerische Anspruch, die Originalität, die Machart und die Komposition bilden den Schwerpunkt der Bewertungen. Geprüft wird auf Augenmusik – sind Bilder akustisch wahrnehmbar – wie ist das Zusammenspiel von Bild und Ton gelöst.

Informationen über Teilnehmer
Teilnehmen können Studenten, Kreative aus dem audiovisuellen Bereich und auch Agenturen.

In einem kurzen Text von maximal 1000 Zeichen bitten wir Dich um Angaben zu deiner Person.
Dazu gehören: Name, ggf. Künstlername, Geburtsangaben, Ausbildung und Ausbildungsort, aktuelle Beschäftigung, Bezug zur visuellen Musik und wenn vorhanden Angaben zu Referenzen (Werkverzeichnis).

Deine Kategorie VMA oder VMLC ?
Wähle die Kategorie aus, zu der das Werk gehört. Schaut Euch das Highlight-Video an und macht Euch euer eigenes Bild zur „visuellen Musik“ Ihr seid unsicher, ob Euer Werk die Visual-Music Kriterien erfüllt? Sendet uns einfach per Mail einen Sneak-Preview und wir geben Euch ein Feedback!
Werkinformationen
In einem kurzen Text von ebenfalls maximal 1000 Zeichen bitten wir Dich um Angaben über das Werk.
Produktionszeitraum und Machart (Nutzung von Technik / Technologien; Hardware / Software) sollten angegeben werden.

Werklänge max. 10 Minuten FAQ:
Was ist, wenn es wenige Minuten länger ist? – Das ist ok, aber sollte es zur Nominierung kommen, muss eine 10-Minuten Version nachgeliefert werden.
Was ist, wenn es wesentlich länger ist? – Es gibt die Möglichkeit einen Auszug zu liefern – aber dies erschwert die Bewertung als Gesamtwerk.

Mehrere Werke einreichen FAQ:
Dürfen mehrere Werke eingereicht werden? – Ja!
Darf ich an beiden Kategorien teilnehmen? – Ja! – sofern es sich bei VMA um ein Werk handelt und beim VMLC und die Live-Dokumentation – sprich der Präsentation dieses Werkes.

Dateiformat und Auflösung
Eingereicht werden sollten eine Video-Datei, Standard-Video-Formate erwünscht; Auflösung in SD, HD und FullHD; andere Formate werden akzeptiert:
Grundsätzlich steht es den Teilnehmern frei, für die Produktion ihrer Beiträge jedes mediale Format zu benutzen.
Einverständniserklärung & Copyright
Der Wettbewerbsteilnehmer versichert, dass er die von ihm eingereichte Arbeit selbst verfasst hat, es sich um keine unzulässige Bearbeitung der Werke oder Leistungen eines Dritten handelt und er allein zur Einräumung der für die Veranstaltung erforderlichen Rechte befugt ist. Der Wettbewerbsteilnehmer versichert darüber hinaus, dass die von ihm eingereichte Arbeit keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter verwendet/verwenden. Soweit an der Produktion Dritte mitgewirkt und für ihre Leistung Rechte an der Produktion erworben haben, versichert der Wettbewerbsteilnehmer, dass er die erforderlichen Rechte erworben hat. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt die Veranstalter insoweit von allen etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei.

Werknutzung
Alle im Werk verwendeten Inhalte müssen zum Screening der Jury, einer Nominierung und einer Präsentation zur Award-Show freigegeben sein.
Online-Veröffentlichungen der Werke kann widersprochen werden. Gerade bei Studentenarbeiten sind nicht alle Werkinhalte geschützt.

Einreichungsgebühr NULL Euro!
Die Einreichung muss bis zum Einsendeschluss erfolgen. Einreichungen zum Visual Music Award 2017 und Visual Music Live Contest 2017 müssen bis Montag 10. April 2017 (einschließlich) eingehen. Bei unvollständigen Einreichungen kontaktieren wir Euch, Unterlagen können demnach nachgereicht werden, sofern das Werk bis zum Einsendeschluss vorhanden ist.

Einreichungsgebühr NULL Euro!
Dem Teilnehmer entstehen keine Kosten zur Einreichung oder im Falle einer Nominierung. Da es sich um ein gemeinnütziges Projekt ohne Fördergelder handelt, können wir im Falle einer Nominierung Kostenübernahmen für eine Anreise zur Award-Show nicht garantieren. Über unsere Sponsoren versuchen wir jedoch bei frühzeitiger Zusage eine Übernachtung inklusive Begleitung und ausreichende Verpflegung zu stellen. Studenten können nach einer Kostenübernahme für die Anfahrt aus Deutschland anfragen. Internationale Teilnehmer können wir leider aus Kostengründen nicht abdecken.